Minderjährige Besucher:innen

Pro Kind unter 14 Jahren muss sich eine aufsichtsberechtigte Person in der Halle befinden (1:1-Betreuung).

  • Kinder unter 6 Jahren: Diese dürfen bei uns nicht bouldern und die Absprungmatten nicht betreten. Beim Aufenthalt in der Halle benötigen sie eine 1:1-Betreuung durch eine erziehungsberechtigte Person (Eltern oder Vormund). Diese Aufsichtsperson muss das Kind aus Sicherheitsgründen jederzeit und überall betreuen. Kinder dürfen sich zu keiner Zeit allein in der Halle aufhalten, um eine Gefährdung ihrer selbst und anderer Kund:innen (z. B. durch Rennen und Toben) zu vermeiden. Betreuung bedeutet in diesem Falle, dass die erwachsene Aufsichtssperson immer in Griffweite bei dem Kind ist. Diese Regeln gelten ab Betreten der Halle bis zu deren Verlassen und schließen sowohl das Bistro als auch die Außenanlage (Garten und Slackline) ein. Die Aufsichtspflicht kann auf Dritte übertragen werden.
  • Kinder von 6 bis 13 Jahren: Pro Kind unter 14 Jahren muss sich eine erziehungsberechtigte Person (Eltern oder Vormund) in der Halle befinden (1:1-Betreuung). Diese Aufsichtsperson muss das Kind aus Sicherheitsgründen jederzeit und überall betreuen. Kinder dürfen sich zu keiner Zeit allein in der Halle aufhalten, um eine Gefährdung ihrer selbst und anderer Kund:innen (z. B. durch Rennen und Toben) zu vermeiden. Betreuung bedeutet in diesem Falle, dass die erwachsene Aufsichtsperson immer in Griffweite bei dem Kind ist. Diese Regeln gelten ab Betreten der Halle bis zu deren Verlassen und schließen sowohl das Bistro als auch die Außenanlage (Garten und Slackline) ein. Die Aufsichtspflicht kann auf Dritte übertragen werden.
  • Jugendliche ab 14 Jahren: Diese dürfen allein bei uns bouldern und sich ohne Aufsicht in der Halle aufhalten, wenn sie den ausgefüllten Nutzungsvertrag für Minderjährige unterschrieben von ihren Erziehungsberechtigten vorlegen können.

Wichtiger Hinweis: Der Nutzungsvertrag für Minderjährige muss von einem erziehungsberechtigten Elternteil oder einem gesetzlichen Vormund unterschrieben sein! Dies gilt auch für Wohngruppen, Jugendhilfeeinrichtungen, Heime, Gast- und Pflegeeltern usw. 

Den Nutzungsvertrag für Minderjährige sowie unsere AGB findest Du unter Formulare.

Bei Fragen zu den Regeln bei Besuchen mit Minderjährigen ruft uns einfach an unter: 0521/95037070